Anfängerschulung:
Die Anfängerschulung erfolgt in unserem Verein auf einem unserer Schulungsdoppelsitzer im Rahmen der Flugschule des DAEC Landesverbandes NRW (ATO) nach EU-Recht unter FCL.205.S SPL (sailplaine licence/Segelfluglizenz) oder auch FCL.105.S LAPL(S) (light aircraft pilot licence).
Mit 13 ½ Jahren kann bei uns mit der Ausbildung begonnen werden. Der 1. Alleinflug darf erst mit 14 Jahren erfolgen.
Nach Absolvierung eines Schnupperkurses oder einer Schnuppermitgliedschaft kann die Ausbildung, wenn beide Parteien einverstanden sind, fortgesetzt werden.
Folgende Unterlagen müssen zu Beginn der Ausbildung beigebracht werden:
- Beitritts/Zustimmungserklärung der Eltern
- Identitätsnachweis
- Medical (nach etwa 4 – 6 Wochen, aber spätestens vor dem ersten Alleinflug)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (Kraftfahrbundesamt)
- Führungszeugnis oder Führungszeugnis beantragt
- Ausbildungsvereinbarung (Verein/Schüler)
Nachdem alle Unterlagen vorliegen kann die Ausbildung beginnen bzw. fortgesetzt werden, wenn vorher eine Schnuppermitgliedschaft bestanden hat.
Praktische Ausbildung
Die praktischen Ausbildungsfortschritte werden in einem Ausbildungsnachweis (blaues Heft) und in der ATO festgehalten.
Die Ausbildung ist in mehrere Abschnitte eingeteilt, in der die Flugübungen zunehmend selbstständiger durchgeführt werden. Ist ein bestimmter Ausbildungsgrad erreicht, erfolgt der erste Alleinflug ohne Fluglehrer und danach die Umschulung auf den Einsitzer.
Wir treffen uns am Wochenende und an Feiertagen um 10 Uhr, freitags gegen 13 Uhr, um die Flugzeuge gemeinsam aus der Halle zu räumen. Beim Briefing werden die Anfängerschüler dann auf die Doppelsitzer verteilt und der fliegerische Teil des Tages kann beginnen.
Je nach Wetterlage und Ausbildungsstand fliegt jeder Flugschüler mit seinem Fluglehrer oder seiner Fluglehrerin entweder mehrere Platzrunden oder auch mal eine längere Zeit, um bestimmte Übungen zu erfliegen. Abends werden die Flugzeuge zusammen in die Halle eingeräumt und der Flugtag schließt mit einem Debriefing und einem Kaltgetränk an unserer Halle.
Theorieunterricht
Theoretischer Unterricht findet in der Saison direkt mit den Schülern auf dem Flugplatz statt. Weiterhin wird Anfängerunterricht im Juni angeboten, damit die Schüler/innen die A und B- Prüfung ablegen können. Die theoretische A-Prüfung ist Voraussetzung für den 1. Alleinflug. Im Winterhalbjahr findet dann der ausführliche Unterricht als Vorbereitung auf den theoretischen Teil der Lizenzprüfung statt. Der Blockunterricht findet immer samstags von 13.00 – 18.00 Uhr und sonntags von 10.00 – 13.00 Uhr statt.
Auch hier sind unsere Fluglehrer im Einsatz, die grundlegende Kenntnisse in Meteorologie, Navigation, Technik, Aerodynamik, Luftrecht, Verhalten in besonderen Fällen und Human Performance and Limitations (Menschliches Leistungsvermögen) vermitteln.
Darüber hinaus bieten wir Unterricht für das erforderliche Funksprechzeugnis (BZF) an.
Das klingt erstmal nach viel Theorie – da die Ausbildung zum Segelflugzeugführer aber meist etwa 2 Jahre dauert, müssen Theorieunterricht und Funkunterricht nicht im gleichen Winter besucht werden.
Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer schließt mit einer Theorieprüfung bei der Bezirksregierung in Düsseldorf, einem 50 km Überlandflug und einer praktischen Prüfung ab.
Hat man alles bestanden erhält man die Lizenz.
Stopp – da war noch was! Die Ausbildung zum Windenfahrer
Wir Segelflieger müssen irgendwie in die Luft kommen. In der Regel erfolgt das per Windenstart. Daher erfolgt parallel zur fliegerischen Ausbildung kurz nach dem Alleinflug auch für alle die Ausbildung zum Startwindenfahrer. Auf unserer Seilwinde bringen erfahrene Windenfahrer den Windenfahreranwärtern bei, wie ein Flugzeug sicher in die Luft geschleppt wird. So wie man Segelfliegen lernen kann, ist dies auch bei Windenfahrern möglich. Auch hier gibt es nach erfolgreicher Ausbildung einen “Windenfahrerschein”.